Verhinderung/ Absage
- a)
- Bei Nichteintreffen der vereinbarten Anzahlung/Restzahlung kann der Vermieter das Haus anderweitig vermieten.
- b)
- Bei Absage (Verhinderung/Rücktritt vom Vertrag) des Mieters nach erfolgter Anzahlung verfällt diese zu Gunsten des Vermieters, sofern kein neuer Mieter gefunden werden kann.
- c)
- Bei kurzfristiger Absage des Mieters, später als 6 Wochen vor Mietbeginn, werden 50% des Mietpreises verrechnet, sofern kein neuer Mieter gefunden werden kann.
- d)
- Bei noch kurzfristigerer Absage des Mieters, später als 2 Wochen vor Mietbeginn, wird der gesamte Mietpreis verrechnet, sofern kein neuer Mieter gefunden werden kann.
- e)
- Bei verspäteter Anreise oder frühzeitiger Abreise erfolgt keine Rückvergütung des Mietpreises.
- f)
- Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Annullationsversicherung (siehe u.a. https://www.baloise.ch/website2/chbs734.nsf/Antrag?OpenForm&Title=Reisen)